Absturzsicherungen bei Ladebordwänden: Wann sind sie in Deutschland Pflicht?
Ladebordwände erleichtern den Arbeitsalltag in Logistik, Handwerk und Lieferverkehr erheblich. Doch beim Be- und Entladen auf der Hubplattform entstehen Risiken – allen voran die Gefahr eines Sturzes. Die Frage, ob Absturzsicherungen an Ladebordwänden gesetzlich vorgeschrieben sind, beschäftigt Fuhrparkverantwortliche und Unternehmer gleichermaßen.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die aktuelle Rechtslage in Deutschland. Sie erfahren, warum es trotz Diskussionen keine verbindliche Pflicht gibt und welche praktischen Überlegungen hinter dieser Entscheidung stehen. Außerdem zeigen wir auf, in welchen Situationen eine freiwillige Absturzsicherung dennoch sinnvoll sein kann.
Was sind Absturzsicherungen an Ladebordwänden?
Bei Absturzsicherungen für Ladebordwände handelt es sich um Schutzvorrichtungen, die verhindern sollen, dass Personen während der Arbeit von der Hubplattform stürzen. Typischerweise bestehen diese Systeme aus klappbaren Geländern oder seitlichen Schutzbügeln. Sie werden am Rand der Plattform montiert und bei Bedarf aufgerichtet. Die Konstruktion soll einen physischen Schutz bieten, sobald die Ladebordwand angehoben ist und sich Mitarbeiter darauf befinden.
Verschiedene Hersteller bieten unterschiedliche Lösungen an. Manche Systeme klappen automatisch aus, andere müssen manuell bedient werden. Gemeinsam haben alle Varianten das Ziel, einen seitlichen Absturz zu verhindern. Die Höhe der Geländer orientiert sich dabei an gängigen Arbeitsschutzstandards für Absturzsicherungen.
Grundsätzlich richten sich diese Vorrichtungen an Betriebe, in denen Mitarbeiter regelmäßig auf der Ladebordwand arbeiten. Gerade beim Rangieren schwerer Güter oder längeren Aufenthalten auf der Plattform kann ein zusätzlicher Schutz relevant werden. Ob dieser Schutz jedoch verpflichtend ist, regelt das deutsche Recht anders, als viele vermuten.
Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland
Die klare Antwort vorweg: Eine gesetzliche Pflicht zur Nachrüstung von Absturzsicherungen an Ladebordwänden existiert in Deutschland derzeit nicht. Weder die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung noch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften schreiben eine solche Ausstattung verbindlich vor. Fahrzeuge dürfen also weiterhin ohne diese Schutzvorrichtungen betrieben werden.
Allerdings bedeutet das nicht, dass der Arbeitsschutz keine Rolle spielt. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten im Betrieb durchzuführen. Bei regelmäßiger Arbeit auf Ladebordwänden müssen Sie als Unternehmer prüfen, welche Risiken bestehen und wie diese minimiert werden können. Absturzsicherungen können dabei eine mögliche Schutzmaßnahme sein – sie sind aber nicht die einzige Option.
Die Entscheidung liegt somit beim Betreiber selbst. Er trägt die Verantwortung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das kann organisatorische Vorkehrungen umfassen, etwa Schulungen zum sicheren Arbeiten auf der Plattform. Technische Lösungen wie Absturzsicherungen bleiben freiwillig, sofern die Gefährdungsbeurteilung keine zwingende Notwendigkeit ergibt.
Warum gibt es keine Pflicht? – Ergebnisse aus der Praxis
Die Berufsgenossenschaften haben eine verbindliche Regelung für Absturzsicherungen an Ladebordwänden durchaus geprüft. Entsprechende Initiativen wurden angestoßen, praktische Erprobungen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Bemühungen fiel jedoch ernüchternd aus. Eine allgemeine Pflicht wurde letztlich nicht eingeführt, und die Gründe dafür liegen in der täglichen Anwendung.
Feldversuche zeigten mehrere Probleme auf. Zunächst reduziert eine montierte Absturzsicherung die nutzbare Fläche auf der Plattform spürbar. Bei ohnehin begrenztem Platz erschwert das den Umgang mit sperrigen Gütern erheblich. Hinzu kommt ein paradoxer Effekt: Die Schutzvorrichtung selbst kann zur Stolperfalle werden. Gerade beim schnellen Arbeiten oder bei unebenen Böden erhöht sich dadurch das Unfallrisiko.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Zeitaufwand. Vor jedem Einsatz der Ladebordwand muss die Sicherung ausgeklappt und anschließend wieder verstaut werden. Bei Lieferfahrzeugen, die täglich dutzende Stopps absolvieren, summiert sich dieser Mehraufwand beträchtlich. Die Akzeptanz unter den Nutzern blieb daher gering. Aus diesen praktischen Erwägungen heraus wurde von einer verpflichtenden Regelung abgesehen.
Wann ist eine freiwillige Absturzsicherung sinnvoll?
Obwohl keine Pflicht besteht, gibt es Einsatzszenarien, in denen eine Absturzsicherung durchaus Berechtigung hat. Entscheidend ist dabei die Art der Tätigkeit auf der Ladebordwand. Wenn Mitarbeiter regelmäßig längere Zeit auf der Plattform verbringen – etwa beim Sortieren von Waren oder beim Rangieren schwerer Paletten –, steigt das Sturzrisiko. Hier kann ein seitlicher Schutz echten Mehrwert bieten.
Besonders relevant wird die Überlegung bei unerfahrenen Mitarbeitern oder wechselndem Personal. Neue Fahrer kennen die Gefahren möglicherweise nicht so gut wie routinierte Kollegen. Eine bauliche Sicherung kann in solchen Fällen Fehler abfangen, die durch mangelnde Erfahrung entstehen. Auch bei Arbeiten in größerer Höhe oder auf unebenem Untergrund lohnt sich eine kritische Prüfung.
Die Entscheidung sollte immer auf Grundlage Ihrer individuellen Gefährdungsbeurteilung fallen. Analysieren Sie, welche Tätigkeiten Ihre Mitarbeiter auf der Ladebordwand ausführen und unter welchen Bedingungen. Sprechen Sie mit Ihrem Team über deren Einschätzung. Oft kennen die Fahrer selbst am besten die kritischen Situationen im Alltag und können wertvolle Hinweise geben.
Fazit – Keine Pflicht, aber eine bewusste Entscheidung
Absturzsicherungen an Ladebordwänden sind in Deutschland nicht vorgeschrieben. Die praktischen Nachteile – eingeschränkter Platz, zusätzliche Stolpergefahren und erhöhter Zeitaufwand – haben eine verbindliche Regelung verhindert. Dennoch entbindet Sie das nicht von Ihrer Verantwortung als Arbeitgeber.
Nehmen Sie die Gefährdungsbeurteilung ernst und prüfen Sie die Risiken in Ihrem konkreten Betrieb. Für manche Einsatzbereiche kann eine freiwillige Absturzsicherung eine sinnvolle Investition in die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter sein. Lassen Sie sich bei Bedarf von Ihrer Berufsgenossenschaft beraten und wägen Sie die Vor- und Nachteile für Ihren spezifischen Fuhrpark ab.
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